Was die Leistungsangaben bei Elektrorollern betrifft, herrscht oft Verwirrung. Da steht bei einem Roller ein höherer Wert in der Werbung als bei einem anderen in den Papieren – und trotzdem fühlt sich letzterer viel „stärker“ an. Wie kann das sein?

Nun, bei Elektromotoren gibt es grundsätzlich zwei Leistungsangaben.

Die erste ist die „Nenndauerleistung“, oft auch „Nennleistung“, „Dauerleistung“ oder „Nominalleistung“ genannt. Die Nenndauerleistung ist die Leistung, die ein Antriebssystem über einen Zeitraum von 30 Minuten im Durchschnitt abgeben kann. Wie diese genau gemessen wird, ist in der Regelung Nr. 85 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) festgelegt.

Die „Maximalleistung“ ist die Leistung, die ein Antriebssystem kurzfristig, also zum Beispiel beim Beschleunigen, abgeben kann.

Die Nenndauerleistung ist daher naturgemäß geringer. In der Werbung ist es daher attraktiver, die Maximalleistung, also den höheren Wert, anzugeben.

In den Papieren (CoC-Papiere, Zulassungsschein, Typenschein usw.) ist ausschließlich die Nenndauerleistung angegeben, da ausschließlich diese für die gesetzliche Einstufung (z.B. Zulassungsklasse, Führerscheinklasse) relevant ist.

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